Kilogucker - Tipps und Tricks rund um Abnehmen, Ernährung und Fitness

Kostenlose Rezeptbilder als Maßnahme gegen Abzocker

Abgelegt unter Tipps & Tricks by Tobias am 26. Februar 2008

Chefkoch und Fotokünstler Thomas Sixt stellt auf seiner Seite de.peperita.com bis zu 15 Bilder für private Kochrezeptseiten zur Verfügung.

Bei 6.000 Euro Streitwert für ein unwissentlich gebrauchtes Bild einer Bockwurst vergeht der Bloggerszene und privaten Webseitenbetreiber der Appetit auf die Darstellung solcher „Kreation“. Aktuell zittern zahlreiche Anwender nach den Berichten des Spiegel und Plusminus vor möglichen Klagen wegen Fotodiebstahls.

Im Mittelpunkt stand bisher die abmahnwütige Seite von Marions Kochbuch, die etliche private Homepagebetreibern den Spaß am Internet verdorben hatte. Nun startet Thomas Sixt seine neueste Initiative zur Lösung des Problems: Er bietet allen interessierten Internetusern seine Rezeptebilder kostenlos an. Jeder darf von den über 1.200 echten Chefkoch Rezepten bis zu 15 Bilder von der Webseite herunterladen und für seine private Webseite nutzten. Es müssen nur der Copyrightvermerk beim Bild angeführt, sowie einmalig auf der Webseite per Link auf die Bildquelle hingewiesen werden.

Sixt: „Wir setzen auf den Community- Gedanken und freuen uns über viele Blogger, die unsere Bilder verwenden.“

Internet und Blogs öffnen der Abmahnung Tür und Tor. Mit einer einfachen Suche können sofort alle nicht berechtigten Nutzer eines Fotos gefunden werden. Nach deutschem Recht werden Streitwert und die daraus resultierenden Anwaltgebühren vom Versender der Abmahnung selbst festgelegt. Der Abgemahnte hat nur die Wahl zu bezahlen oder den weit aus teureren Gang vor Gericht zu wagen.

Sixt: „Am Fehlverhalten der Freizeit-Bloggers besteht kein Zweifel. Dennoch darf ein Bild einer simplen Bockwurst einen privaten User nicht 6.000 Euro kosten.“

Wo er recht hat, hat er recht. Bilderklau gehört zwar „bestraft“, aber eine existenzgefährdende Summe jenseits der Tausend Euro für billige Fotos, ist wirklich mehr als überzogen. Zudem stellt sich die Frage, ob private Seitenbetreiber ohne Gewinnabsicht überhaupt derart belangt werden sollten?

intueat.de

Ein Kommentar zu 'Kostenlose Rezeptbilder als Maßnahme gegen Abzocker'

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  1. am 27. Februar 2008 um 8:24 am Uhr

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